Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“) gelten für alle zwischen Lieferant und Käufer abgeschlossenen Bestellungen und bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrags. Die folgenden Begriffe haben in Bezug auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen folgende Bedeutung:
„Auftragsbestätigung“: der zwischen Seipee S.p.a. (im Folgenden auch „Seipee“ oder „Lieferant“) und dem im Auftrag genannten Kunden abgeschlossene Vertrag (zusammen die „Parteien“);
„Technische Dokumentation“: alle technischen oder technologischen Informationen oder Dokumente, die dem Kunden bei Lieferung der Ware zur Verfügung gestellt werden;
„Waren“ oder „Produkte“: die verkauften Handelsgüter, die in der Offerte detailliert aufgeführt sind, einschließlich technischer Dokumente und Gebrauchsanleitungen, sofern vorgesehen.
1. Vertragsabschluss
1.1. Die vertragliche Verpflichtung gilt als abgeschlossen, sobald Seipee die Auftragsbestätigung übermittelt, die die Firmenbezeichnung des Kunden, Menge, Qualität, Preis, Zahlungsfristen und Liefertermin enthält.
1.2. Bis zur Übermittlung der Auftragsbestätigung kann das Angebot widerrufen werden, sofern der Widerruf den Empfänger vor Unterzeichnung der Annahme erreicht.
1.3. Der Vertragsabschluss kann auch durch folgende Handlungen oder Ereignisse erfolgen:
a) Annahme eines Akkreditivs durch Seipee;
b) Eingang des gesamten Lieferpreises bei Seipee.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Preise sind in der Auftragsbestätigung angegeben; die Mehrwertsteuer wird zum zum Zeitpunkt gültigen Satz hinzugerechnet.
2.2. Wenn der Lieferant auch für die Montage verantwortlich ist, hat der Käufer, sofern nicht anders vereinbart, die vereinbarte Vergütung und etwaige Nebenkosten zu zahlen, z. B. für Reisen, Transport und Spesen.
2.3. Die Zahlung der Produkte erfolgt durch den Käufer gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Modalitäten und Fristen.
2.4. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der entsprechende Betrag auf dem Konto von Seipee gutgeschrieben ist.
2.5. Zahlungen erfolgen in Euro oder in der im Auftrag vereinbarten Währung.
3. Technische Informationen
3.1. Seipee legt den verkauften Waren Sicherheitshinweise bei. Das Benutzerhandbuch ist stets auf der Website www.seipee.it verfügbar.
4. Geistiges Eigentum
4.1. Seipee bleibt alleiniger Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den verkauften Produkten.
4.2. Mit der Auftragsbestätigung werden keine Lizenzen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gewährt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferten Waren („Zurückbehaltene Produkte“) bleiben Eigentum von Seipee, bis alle Ansprüche des Lieferanten gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsbeziehung erfüllt sind.
5.2. Zahlt der Käufer den vereinbarten Preis ganz oder teilweise nicht oder verletzt er anderweitig seine Verpflichtungen, ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen und die zurückbehaltenen Produkte zurückzufordern. Der Käufer ist verpflichtet, diese zurückzugeben. Bereits geleistete Anzahlungen verbleiben bei Seipee als Entschädigung und Schadensersatz.
6. Lieferung und Fristen
6.1. Kennzeichnung, Verpackung, Etikettierung, Identifizierung der verkauften Produkte und des Lieferorts erfolgen durch Seipee. Referenzen auf handelsübliche Lieferbedingungen verstehen sich gemäß den jeweils gültigen INCOTERMS der Internationalen Handelskammer.
6.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der bestellten Waren für die Bestimmung der Lieferfristen und des Gefahrenübergangs EXW (Ex Works) ab Seipee-Sitz.
6.3. Liefertermine und -pläne sind indikativ, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, und können sich aufgrund höherer Gewalt oder Kundenänderungen verlängern.
6.4. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins durch den Kunden wird eine Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes pro Tag Verzögerung berechnet.
6.5. Weigert der Kunde die Annahme der Ware nach angemessener Frist ab „Versandbereitschaft“, darf Seipee die Ware auf Kosten des Käufers einlagern und als geliefert fakturieren.
6.6. Storniert der Käufer einen Auftrag ohne Rechtfertigung und der Lieferant besteht nicht auf Ausführung, hat Seipee Anspruch auf Vertragsstrafe: vor Versand 15 %, nach Versand 30 % des Vertragspreises zzgl. Transportkosten.
7. Installation
7.1. Die Verkäuferin übernimmt keine Verantwortung für vom Kunden ausgeführte Projekte, Installationen, Anschlüsse oder Montagen.
8. Garantie
8.1. Seipee garantiert die einwandfreie Funktion der verkauften Waren für 12 Monate ab Lieferung.
8.2. Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung unter Angabe der festgestellten Mängel über das AUI-Formular auf www.seipee.it zu melden.
8.3. Nicht von der Garantie abgedeckt sind Teile, die aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung defekt sind, sowie Produkte, deren Installation oder Wartung durch nicht autorisiertes Personal erfolgte.
8.4. Nach ordnungsgemäßer Mängelanzeige gemäß 8.2. behebt Seipee den Mangel durch Reparatur oder Ersatz.
8.5. Bei Zahlungsverzug oder teilweiser Insolvenz des Käufers entfällt die Garantiepflicht.
8.6. Der Kunde stellt die defekten oder nicht konformen Teile, die ersetzt werden, Seipee zur Verfügung; diese bleiben Eigentum des Lieferanten.
8.7. Diese Garantie ersetzt alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien.
8.8. Bei nicht garantiefähigen Waren oder abgelaufener gesetzlicher Frist muss eine Serviceanfrage über das AUI-Formular auf www.seipee.it erfolgen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Gesamtverantwortung aus dem Kaufvertrag auf maximal 100 % des Verkaufspreises begrenzt.
9.2. Die Haftung von Seipee beschränkt sich ausschließlich auf eigene Produkte und nur im Rahmen dieses Paragraphen.
9.3. Seipee haftet nicht für Produkte Dritter, auch Zubehör, die unter Seipee-Marke geliefert werden. Rechte bestehen ausschließlich gegenüber dem Dritten.
10. Pflichten des Käufers
10.1. Der Käufer verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen einzuhalten, einschließlich Außenhandelsbestimmungen, Exportkontrollen oder ähnliche Regelungen.
11. Vertragsübertragung
11.1. Der Vertrag darf vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Seipee nicht ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden.
12. Höhere Gewalt
12.1. Seipee haftet nicht, wenn die Nichterfüllung auf Umstände außerhalb ihrer Kontrolle („Höhere Gewalt“) zurückzuführen ist, die nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren, z. B. Feuer, Überschwemmung, Tornado, Erdbeben, Hurrikan, Blitzeinschlag, Regierungsmaßnahmen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage, Arbeitskräftemangel, Embargoforderungen, Lieferverzögerungen durch Unterlieferanten.
12.2. Die betroffene Partei muss die andere Partei über das Hindernis und dessen Auswirkungen informieren.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollte eine Bestimmung der AVB für ungültig oder unwirksam erklärt werden, gilt diese im maximal zulässigen Umfang, um die Absicht der Parteien zu erfüllen; alle anderen Bestimmungen bleiben gültig.
14. Vertrags- oder Auftragskündigung
14.1. Seipee ist berechtigt, den Vertrag oder jede Auftragsbestätigung sofort zu kündigen, schriftliche Benachrichtigung vorausgesetzt: (a) bei Insolvenz oder (b) bei Verstoß gegen diese Bedingungen oder die Auftragsbestätigung, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung Abhilfe schafft.
15. Sprachliche Unterschiede
15.1. Die AVB werden in mehreren Sprachen erstellt, die gleichermaßen verbindlich sind (Art. 4.7. Unidroit-Prinzipien).
15.2. Bei Widersprüchen gilt die italienische Version vorrangig, da der Vertrag ursprünglich in Italienisch abgefasst wurde.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich italienischem Recht, mit ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Warenkauf (Art. 6 CISG).
16.2. Alle Streitigkeiten über Abschluss, Durchführung oder Auslegung der Lieferung fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Modena (Italien).