Allgemeine Verkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (kurz „CGV“) gelten für alle zwischen dem Lieferanten und dem Käufer geschlossenen Bestellungen und sind wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Mit Bezug auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen meinen wir:
„Auftragsbestätigung“: der Vertrag zwischen Seipee SpA (kurz „Seipee“ oder „Lieferant“) und dem in der Bestellung angegebenen Kunden (gemeinsam die „Parteien“);
„Technische Dokumentation“: jede Art von technischer oder technologischer Information oder Dokumentation, die dem Kunden bei Lieferung der Ware zur Verfügung gestellt wird;
„Waren“ oder „Produkte“: der Handelswarengegenstand des Verkaufs, der im Angebot analytisch angegeben ist, einschließlich technischer Dokumente und Handbücher für die Verwendung und Wartung, sofern bereitgestellt.

1. Vertragsschluss
1.1. Die vertragliche Verpflichtung gilt mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung durch Seipee mit Angabe des Firmennamens, der Menge, der Qualität, des Preises, der Zahlungsfristen und der Lieferfrist als abgeschlossen.
1.2. Bis zur Übermittlung der Auftragsbestätigung kann das Angebot widerrufen werden, wenn der Widerruf beim Empfänger eintrifft, bevor dieser die Annahme unterschrieben hat.
1.3. Der Vertragsschluss kann auch durch folgende Tatsachen und / oder Ereignisse abgeschlossen werden: a) Annahme eines Akkreditivs durch den Käufer durch den Zahlungsempfänger; b) Empfang des vollen Preises der Lieferung beim Seipee.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Preise sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Steuersatz hinzugerechnet.
2.2. Hat der Lieferant auch die Montage zu verantworten und ist nichts anderes vereinbart, so hat der Besteller die vereinbarte Vergütung und ggf. anfallende Mehrkosten, zum Beispiel für Reise und Transport, sowie die Reiseentschädigung zu zahlen.
2.3. Die Zahlung der Produkte hat der Käufer in der in der Auftragsbestätigung angegebenen Weise und zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeiten zu leisten.
2.4. Zahlungen gelten erst dann als vom Käufer geleistet, wenn der entsprechende Betrag dem Seipee-Girokonto gutgeschrieben wurde.
2.5. Die Zahlung hat der Käufer in Euro oder in der in der Bestellung vereinbarten Währung zu leisten

3. Technische Informationen
3.1. Seipee bringt die Sicherheitshinweise zur Verwendung am verkauften Gut an. Das Betriebs- und Wartungshandbuch ist immer auf der Website www.seipee.it verfügbar

4. Geistiges Eigentum
4.1. Seipee bleibt der ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den verkauften Produkten.
4.2. Mit der Auftragsbestätigung werden keine Lizenzen erteilt, auch nicht stillschweigend.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die den Lieferungen unterliegenden Waren („Vorbehaltsware“) bleiben Eigentum von Seipee, bis ein Anspruch des Lieferanten gegen den Käufer aufgrund der Geschäftsbeziehung festgestellt wurde.
5.2. Für den Fall, dass der Käufer den vereinbarten Preis ganz oder teilweise nicht bezahlt oder anderweitig gegen seine Verpflichtungen verstößt, hat der Lieferant das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen und die zurückgehaltenen Produkte und den Käufer wieder aufzunehmen ist erforderlich, um sie zurückzugeben. In diesem Fall bleiben die an das Seipee gezahlten Vorschüsse die gleichen, die als Entschädigung und als Entschädigung für Schäden erworben wurden.

6. Lieferung und Bedingungen
6.1. Die Kennzeichnung, Verpackung, Kennzeichnung, Identifizierung der verkauften Produkte und der Bestimmungsort liegen in der Verantwortung von Seipee. Jegliche Bezugnahme auf kommerzielle Begriffe gilt als Hinweis auf die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer im aktuellen Text.
6.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der bestellten Ware zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Lieferbedingungen und des Gefahrübergangs der Ware EXW (Ex Works) ab dem Seipee Office.
6.3. Die Bedingungen und Lieferpläne der Bestellung sind nur Richtwerte, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie können aufgrund höherer Gewalt / unvorhersehbarer Umstände oder aufgrund einer vom Kunden gewünschten Änderung der Bestellung verlängert werden.
6.4. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins aus vom Kunden zu vertretenden Gründen wird ihm für jeden Tag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Bestellung berechnet.
6.5. Verweigert der Kunde die Lieferung der Ware innerhalb einer angemessenen Frist ab Mitteilung der „Versandbereitschaft“ für den Versand, ist Seipee berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern und als geliefert in Rechnung zu stellen.
6.6. Für den Fall, dass der Käufer eine Bestellung ohne Begründung storniert und der Lieferant nicht auf der Ausführung des Vertrages besteht, hat Seipee Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von „Vor dem Versand“: 15%, „Nach dem Versand“: 30% des Kaufpreises den Vertragspreis und die Transportkosten.

7. Installation
7.1. Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung für vom Kunden durchgeführte Projekte, Installationen, Anschlüsse und Montage ab

8. Gewährleistung
8.1. Seipee garantiert das einwandfreie Funktionieren der verkauften Ware für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung.
8.2. Der Kunde hat festgestellte Mängel innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung unter Angabe der festgestellten Mängel anzuzeigen.
8.3. Alle Teile, die aufgrund von Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit bei der Verwendung oder aufgrund von Fehlern / falscher Einhaltung der Anweisungen in der zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Kunden gelieferten Betriebs- und Wartungsanleitung defekt sind, sind nicht von der Garantie abgedeckt. Verkaufte Waren sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen, für die nicht autorisiertes Personal zur Installation und Wartung eingegriffen hat.
8.4. Nach Erhalt des Maschinenfehlers und / oder der Mängelanzeige gemäß Art. 8.2., Seipee wird dafür Sorge tragen, dass die mangelhafte Ware repariert oder ersetzt wird.
8.5. Bei verspäteter Zahlung oder gar Teilinsolvenz des Käufers ist der Verkäufer von der Gewährleistungs- und Reparaturpflicht befreit.
8.6. Der Kunde verpflichtet sich, die defekten oder nicht konformen Teile, die ausgetauscht werden und die Eigentum des Verkäufers bleiben, Seipee zur Verfügung zu stellen.
8.7. Diese Garantie ersetzt und schließt jede andere ausdrückliche oder stillschweigende Garantie aus, die durch Gesetze oder Konventionen gewährt wird.

9. Haftungsbeschränkung
9.1. Sofern in diesem Absatz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf die dem Kaufvertrag zuzurechnende Gesamthaftung, sofern durch Verzug oder Vertragsverletzung nachgewiesen, Falsch (einschließlich Fahrlässigkeit), Schadensersatz, Entschädigung für ein fehlerhaftes Produkt oder anderes Produkt 100% nicht überschreiten. des Verkaufspreises.
9.2. In jedem Fall ist die Haftung von Seipee ausschließlich auf seine eigenen Produkte und nur in dem in diesem Absatz festgelegten Umfang beschränkt.
9.3. Seipee übernimmt keine Verantwortung für Produkte, auch nicht für Zubehörteile, die mit dem Seipee-Markenprodukt verbunden sind, von Dritten hergestellt und an den Käufer geliefert wurden und die alle Rechte nur gegenüber Dritten ausüben können.

10. Pflichten des Käufers
10.1. Der Käufer verpflichtet sich, alle Gesetze, Regeln, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, die für seine Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten, einschließlich geltender Außenhandelsbestimmungen, Exportkontrollbeschränkungen oder ähnlicher Regeln.

11. Übertragung des Vertrages
11.1. Der Vertrag kann vom Kunden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Seipee auch nur teilweise auf Dritte übertragen werden.

12. Höhere Gewalt
12.1. Seipee wird von jeglicher vertraglichen Haftung befreit, wenn sich herausstellt, dass die Nichterfüllung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, das sich aus Umständen außerhalb seines Einflussbereichs ergibt („Forza Maggiore“) und das nicht als bloßes Beispiel angeführt wurde: Feuer , Überschwemmung, Tornado, Erdbeben, Hurrikan, Blitzschlag, Regierungsmaßnahmen, aktuelle oder drohende Kriegshandlungen, Terrorakte, Unruhen oder Aufstände, Sabotage, Arbeitskräftemangel,
Sperrantrag und Lieferverzögerungen durch Unterlieferanten.
12.2. Die säumige Partei muss die andere Partei über das Hindernis und dessen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit zur Vertragserfüllung informieren.

13. Schutzklausel
13.1. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund erklären, dass eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung im größtmöglichen Umfang angewendet, um die Absicht der Parteien zu erreichen, und alle anderen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben gültig und wirksam.

14. Beendigung des Vertrages oder Auftragsbestätigung.
14.1. Seipee hat das Recht, diese Vereinbarung oder jede unterzeichnete Auftragsbestätigung unverzüglich zu kündigen, sofern dies der anderen Partei schriftlich mitgeteilt wird: (a) im Falle der Insolvenz der anderen Partei oder (b) im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen oder wie in der Auftragsbestätigung angegeben, sofern die andere Partei nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung eines solchen Verstoßes schriftlich Abhilfe schafft.

15. Sprachliche Diskrepanzen
15.1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in mehreren gleichermaßen verbindlichen Sprachfassungen abgefasst (Artikel 4.7. Unidroit Principles).
15.2. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Fassungen wird die Auslegung gemäß der in italienischer Sprache abgefassten Fassung bevorzugt, da dies diejenige ist, in der der Vertrag ursprünglich abgefasst wurde.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1. 
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich italienisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Warenkauf (Art. 6 CISG).
16.2. Alle Streitigkeiten bezüglich des Abschlusses, der Ausführung und der Auslegung der Lieferung werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Modena (Italien) zugeschrieben.